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AGB

Die Website steht allen Nutzern zur Verfügung und dient der Information über das Open Air. Die Nutzung erfolgt unter Beachtung dieser AGB.

 

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
  • Indeventuell wird im Folgenden als „Veranstalter“ bezeichnet. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Festivalbesucher, Standbetreiber und übrige Vertragspartner der Veranstalterin. Massgeblich sind jeweils die aktuell publizierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  • Das Festival findet bei jeder Witterung im Freien statt.

  • Den Anweisungen des Personals der Veranstalterin ist unbedingt und zu jeder Zeit Folge zu leisten.

  • Für Festivalbesucher gelten die für die jeweilige Kategorie auf der Webseite der Veranstalterin publizierten Zugangszeiten. Für Standbetreiber gelten die individuellen Vereinbarungen.

  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Einlasszeiten zu ändern. Für Verzögerungen beim Einlass übernimmt die Veranstalterin keine Haftung.

  • Das Mitbringen von Hausrat, Sperrgut, Glaswaren, Getränkedosen, pyrotechnischen Gegenständen sowie Waffen und sonstigen gefährlichen Gegenständen (z.B. Messer aller Art) ist verboten. Den Weisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis aus dem Festivalgelände ohne Rückerstattung des Eintrittspreises. Weitere Massnahmen bleiben vorbehalten.

  • Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte akzeptiert der/die Erwerber/In und Eintrittskarteninhaber/In die Vertragsbedingungen des Veranstalters. Für übrige Vertragspartner des Veranstalters bilden die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen akzeptierten Vertragsbestandteil. Den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechende Geschäftsbedingungen werden von der Veranstalterin nicht akzeptiert und ausdrücklich wegbedungen.

  • Das Festareal besteht aus folgenden abgesperrten Teilgeländen: Festivalgelände, der VIP Area und des VIP PLUS Bereiches.

  • Der Festivalbesuch ist erst ab 18 Jahren gestattet.

PROGRAMM
  • Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Darbietungen der Künstler/innen. Der Veranstalter übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung.

  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern. Es besteht ausdrücklich kein Anspruch auf teilweise oder ganze Rückerstattung des Preises für die Eintrittskarten bei Programmänderungen.

  • Audio- und Videoaufnahmen der am Festival auftretenden Bands sind nicht erlaubt. Fotografieren für den privaten Gebrauch ist unter Beachtung der gesetzlichen Grundlagen gestattet. Das Mitbringen von professionellen digitalen und analogen Kameras mit Wechselobjektiven sowie Filmkameras ist untersagt.

  • Die kommerzielle Nutzung und Verwertung von Bild-, Ton,- Film-, und Videoaufnahmen von den am Festival auftretenden Künstler/innen, von Besucher/innen oder der Festivalinfrastruktur ist untersagt.
    Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.

  • Sämtliche Rechte an Ton-, Bild- und und Videoaufnahme der Veranstaltung liegen zum Zwecke einer kommerziellen Verwertung ausschliesslich bei dem Veranstalter. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters ist es untersagt, entsprechende Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken aufzuzeichnen, zu senden und/oder öffentlich zugänglich machen. Das beinhaltet insbesondere auch die Verbreitung derartiger Aufnahmen direkt über das Internet.

  • Bei Missachtung dieser Verbote behält sich der Veranstalter die Geltendmachung sämtlicher Rechtsansprüche unter sämtlichen Rechtstiteln ausdrücklich vor.

  • Den Besuchern ist bewusst und sie sind damit einverstanden, dass insbesondere aus Gründen der Sicherheit aller und zur Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Gesetzesverletzungen während des Festivals Videoaufnahmen der Zuschauerbereiche gemacht werden. Im Weiteren ist den Besuchern bewusst, dass auf dem Festivalgelände durch die Medien, von Festivalsponsoren, durch den Veranstalter und durch sonstige Dritte Fotos, Ton- und Filmaufnahmen gemacht werden, und die Besucher erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass diese Aufnahmen in allen Medien entschädigungslos genutzt werden dürfen.

  • Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Der Gebrauch von Gehörschutz wird von der Veranstalterin dringend empfohlen.

  • Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung für allfällige Hör- oder sonstigen Gesundheitsschäden ab.

ZUGANG ZUM FESTIVALGELÄNDE
SICHERHEIT
  • Der Ordnungsdienst des Veranstalters führt an sämtlichen offiziellen Eingängen und entlang dem Festivalareal, während der gesamten Dauer der Veranstaltung Sicherheits- und Einlasskontrollen durch.

  • Den Anordnungen des Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.

  • Der Ordnungsdienst führt in Zusammenarbeit mit den örtlichen Polizeibehörden stichprobenartig Taschenkontrollen und Leibesvisitationen durch.

  • Das Recht, den Einlass (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten. Die Nichteinhaltung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann einen solchen Grund darstellen.

  • Weitere rechtliche Schritte behält sich die Veranstalterin ausdrücklich vor.

EINTRITT
  • Die Eintrittskarte muss an den offiziellen Kassen und Tauschstationen der Veranstalterin, gegen ein Kontrollarmband, getauscht werden.

  • Jede Person, die das Festivalgelände betritt, muss das Kontrollarmband vor Betreten des Festivalgeländes verschlossen um das Handgelenk tragen.

  • Beschädigte und nicht um das Handgelenk getragene Kontrollarmbänder berechtigen nicht zur Inanspruchnahme der obengenannten Leistungen und sind ungültig.

  • Das Kontrollarmband berechtigt zum Eintritt in das abgesperrte Festivalgelände, während der auf der Karte genannten Zeitdauer.

  • Verlorene Eintrittskarten, Freikarten oder Kontrollarmbänder werden nicht ersetzt.

  • Personen, welche sich ohne ordnungsgemäss befestigtes Armband auf dem Festivalgelände aufhalten, werden weggewiesen und verzeigt.

  • In keinem Fall besteht ein Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis von Eintrittskarten.

  • Die Festivalbesucher anerkennen insbesondere auch, dass es im Lineup des Festivals jederzeit, auch kurzfristig, zu Änderungen kommen kann; sei es, dass sich Auftrittszeiten verschieben, sei es, dass ein Künstler gar nicht auftritt. Derartige Sachverhalte schaffen ausdrücklich keine Grundlage für einen Rückerstattungsanspruch.

  • Der Erwerb von Eintrittskarten und Freikarten zwecks Weiterverkaufs ist generell untersagt. Der Veranstalter führt entsprechende Kontrollen durch.

  • Verstösse werden zivil- und strafrechtlich geahndet.

  • Eintrittskarten sind nur über die von dem Veranstalter bestimmten Ticketanbieter zu kaufen.

VERKEHR
  • Die Zufahrt zum Gelände ist nur mit Bewilligung des Veranstalters gestattet. Bewilligungen werden im Voraus erteilt.

  • Die Zufahrt hat ausschliesslich gemäss Anweisung des Veranstalters zu erfolgen.

  • Fahrzeuge, welche sich nicht an die vom jeweiligen Verantwortlichen des Veranstalters vorgegebenen Einfahrtszeiten halten, können nicht eingelassen werden oder haben mit langen Wartezeiten zu rechnen. Der Veranstalter lehnt jede Haftung für einen Verdienstausfall oder sonstige Schäden ab.

  • Die Ein- und Ausfahrt für den Warennachschub von Verpflegungsstandbetreibern wird im Verpflegungsstandbetreibervertrag separat geregelt.

  • Nur Fahrzeuge mit an der Frontscheibe befestigter Fahrbewilligung haben Zutritt zum Festivalgelände. Fahrbewilligung, Eintritte und Einfahrtsplan sowie allfällige Standnummern und ein Geländeplan werden den Standbetreibern mit dem Vertrag zugeschickt oder persönlich übergeben.

  • Die Strasse muss ständig frei bleiben. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift wird das Fahrzeug auf Kosten des Halters abgeschleppt.

  • Auf und um das Gelände abgestellte Fahrzeuge werden ohne Voranmeldung und auf Kosten des Halters abgeschleppt. Der Fahrzeughalter wird gebührenpflichtig und hat alle Aufwendungen zu tragen, sobald der Abschleppwagen bestellt ist.

  • Das Parken von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr. Falsch geparkte Fahrzeuge werden auf Kosten des Halters abgeschleppt.

  • Es sind nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.

GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS

Im Zusammenhang mit dem Festival gewährleistet der Veranstalter insbesondere nicht, dass:

  • alle angekündigten Acts auftreten,

  • angekündigte Acts nicht durch andere ersetzt werden,

  • die Acts zu den angekündigten Daten und Zeiten auftreten,

  • die Acts in der angekündigten Formation auftreten,

  • die Acts eine Darbietung mindestens mittlerer Qualität erbringen,

  • die Länge der Darbietung der Acts der angekündigten Länge entspricht,

  • alle angekündigten Verpflegungsstände und sonstigen Stände und Attraktionen betrieben werden,

  • die sanitäre Infrastruktur stets funktioniert und sauber ist,

  • keine Wartezeiten entstehen,

  • uneingeschränkte Bühnensicht besteht,

  • jederzeit Zutritt zu allen musikalischen oder sonstigen Darbietungen möglich ist,

  • die Lautstärke den behördlich vorgeschriebenen Umfang zu jedem Zeitpunkt einhält,

  • sämtliche Festivalteilnehmer die Hygienevorschriften und Hygieneempfehlungen einhalten,

  • alle Festivalteilnehmer gesund und insbesondere nicht mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 oder ähnlichen Viren infiziert sind,

  • es kein schlechtes Wetter (Regen, Hagel, Schnee, Hitze, Wind etc.) gibt,

  • man vor den Einflüssen des schlechten Wetters (siehe oben) geschützt ist,

  • das Festivalgelände stets einfach zu begehen ist (Matsch etc.),

  • ein Parkplatz vorhanden ist.

Der Ausschluss der Gewährleistung bedeutet, dass dem Besucher in Bezug auf die von der Gewährleistung ausgeschlossenen Punkte weder ein Minderungs- noch ein Wandelungsrecht zusteht und dass ihm auch keine sonstigen direkten Schäden ersetzt werden. Dies gilt auch für direkte Schäden, die den weiteren Personen entstehen.

RÜCKERSTATTUNGSANSPRUCH BEI ABSAGE DES FESTIVALS
  • Wird das gesamte Festival aufgrund von Epidemien oder Pandemien abgesagt, steht dem Besucher ein Rückerstattungsrecht im Umfang von 90% des Entgelts zu.

  • Ob das gesamte Festival wegen der in Abs. 1 genannten Gründe abgesagt wird, steht im freien Ermessen des Veranstalters. Eine Absage ist insbesondere auch zulässig, wenn kein behördliches Veranstaltungsverbot besteht.

  • Eine Absage liegt vor, wenn das Festivalgelände an einem bestimmten Tag überhaupt nicht geöffnet wurde.

  • Wird das Festival erst während eines laufenden Tages abgesagt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

  • Der Veranstalter kommuniziert die Absage via E-Mail, über seine Social-Media Kanäle, seine Webseite oder vor Ort. Der Besucher akzeptiert, dass Absagen je nach Absagegrund auch bis wenige Minuten vor Festivalbeginn oder sogar danach ausgesprochen werden können.

  • Das Rückerstattungsrecht geht endgültig unter, wenn der Besucher nicht innert 90 Tagen nach dem letzten ordentlicherweise geplanten Festivaltag eine Rückerstattung bei der Stelle, über welche das Ticket bezogen wurde, beantragt.

 

ERSATZTERMIN
  • Aus denselben Gründen wie die Absage des gesamten Festivals, kann das gesamte Festival auch auf einen Ersatztermin verschoben werden. Der Ersatztermin muss innerhalb von 18 Monaten der ursprünglich vorgesehenen Daten liegen.

  • Macht der Veranstalter den Ersatztermin nicht mit der Mitteilung der Absage bekannt, kann sich der Veranstalter vorbehalten, innert 60 Tagen seit Bekanntmachung der Absage einen Ersatztermin zu nennen.

  • Die nachträgliche Bekanntgabe des Ersatztermins erfolgt via E-Mail und über die Website.

  • Für den Fall, dass ein Ersatztermin anberaumt wird, stehen dem Besucher keinerlei Rückerstattungsansprüche zu.

  • Es ist zulässig, eine verschobene Veranstaltung erneut zu verschieben.

  • Der Besucher muss sich, bevor er ans Festival anreist, regelmässig darüber erkundigen, ob das Festival stattfindet. Er findet die Information dazu auf der Website des Veranstalters oder sie wurde ihm per E-Mail übermittelt.

 

HAFTUNG UND SCHADENSERSATZ (INKL. REGELUNG BEI HÖHERER GEWALT) 
  • Der Veranstalter schliesst jegliche Haftung für eigenes und fremdes Handeln aus, soweit das gesetzlich zulässig ist. Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für Körper-, Sach- und Vermögensschäden, die Festivalbesuchern, Standbetreibern oder anderen Personen von Dritten zugefügt werden.

  • Der Veranstalter versichert ihr von Dritten miethalber zur Verfügung gestellte Gegenstände im adäquaten Rahmen. Bestehende Versicherungen sind vorleistungspflichtig, es besteht lediglich ein subsidiärer Versicherungsschutz durch die Veranstalterin.

  • Der Veranstalter kann für verlorengegangene oder gestohlene Sachen nicht haftbar gemacht werden. Fundsachen werden beim Infostand des Festivals deponiert und zwei Wochen nach dem Festival dem Fundbüro der Stadt Zürich übergeben.

  • Schadenersatzansprüche unter allen Titeln (z.B. aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, bei positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und bei unerlaubter Handlung) für Schäden gleich welcher Art sind - soweit gesetzlich zugelassen - ausgeschlossen.

  • Wird die Veranstaltung auf Grund eines Umstands, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt wie Naturkatastrophen jeder Art, insbesondere Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, aber auch behördliche Verfügung, Seuchen (Epidemien oder Pandemien), Aufruhr, Blockade, Brand, Krieg, Terrorangriffe, behördlich bestätigte Terrordrohung, Embargo, Geiselnahmen, Sabotage, Streiks etc.), abgesagt, abgebrochen oder verschoben, verletzt der Veranstalter keine vertraglichen Pflichten und es kann unter keinem Titel (vertraglich oder ausservertraglich) ein Schadenersatzanspruch gegen den Veranstalter geltend gemacht werden. Weiter ist ein allfälliges Recht der Festivalbesucher, der Standbetreiber und übriger Vertragspartner des Veranstalters, vom Vertrag zurückzutreten, ausgeschlossen. Im Falle der Absage oder des Abbruchs kann der Veranstalter die Veranstaltung nach eigenem freiem Ermessen nachholen. Wird die Veranstaltung verschoben oder nachgeholt, teilt der Veranstalter auf ihrer Webseite mit, ob und unter welchen Bedingungen die Tickets für die verschobene oder nachgeholte Veranstaltung ihre Gültigkeit behalten.

  • Der Veranstalter behält sich vor, einzelnen Besuchern die Teilnahme am Festival nicht zu ermöglichen. Basiert diese Beschränkung auf Grund eines Umstands, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt wie Naturkatastrophen jeder Art, insbesondere Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, aber auch behördliche Verfügung, Seuchen (Epidemien oder Pandemien), Aufruhr, Blockade, Brand, Krieg, Terrorangriffe, behördlich bestätigte Terrordrohung, Embargo, Geiselnahmen, Sabotage, Streiks etc.), verletzt die Veranstalterin keine vertraglichen Pflichten und es kann unter keinem Titel (vertraglich oder ausservertraglich) ein Schadenersatzanspruch gegen den Veranstalter geltend gemacht werden. Weiter ist ein allfälliges Recht der Festivalbesucher, der Standbetreiber und übriger Vertragspartner des Veranstalters, vom Vertrag zurückzutreten, ausgeschlossen. Der Veranstalter teilt dies den betroffenen Besuchern spätestens eine Woche vor Festivalbeginn mit. Die Mitteilung erfolgt per E-Mail und/oder auf der Website des Veranstalters.

  • Sollte der Veranstalter trotz in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenem Haftungsausschluss haftbar sein, ist die Haftung des Veranstalters auf direkte Schäden, die für den Veranstalter bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbar waren, begrenzt.

 

AUFENTHALTE AUF DEM FESTIVALGELÄNDE / CAMPING
  • Der Aufenthalt auf dem abgesperrten Festivalgelände ist frühestens ab Geländeöffnung und bis spätestens Geländeschliessung erlaubt. Diese Zeiten sind online auf www.balkanbeats.ch publiziert.

  • Zelten, Campieren etc. auf dem Festivalgelände ist nicht gestattet.

 

TICKETING
  • Die Darstellung der Ticket-Varianten im Online-Shop stellt keinen rechtsverbindlichen Antrag dar, sondern eine unverbindliche Übersicht. Wenn ein Produkt in den Warenkorb gelegt wird, gilt dies noch nicht als verbindliche Bestellung. Eine verbindliche Bestellung für die im Warenkorb enthaltenen Produkte wird erst mit dem Anklicken des entsprechenden Bestell-Buttons auf der Bestell-Seite abgegeben. Erst mit Erhalt der Bestätigung ist der Kaufvertrag über das bzw. die Tickets zustande gekommen.

  • Der Besteller des Tickets trägt die alleinige Haftung für seine Gerätschaften, Software und Internet-Zugang, über welche er den Bestellvorgang vornimmt. Es besteht keine Verpflichtung des Veranstalters, gewisse Hard- oder Software zu unterstützen. Jede Haftung für Schäden bzw. für die Unmöglichkeit oder Erschwerung des Bestellvorgangs wird vollumfänglich wegbedungen.

  • Der Erwerber des Tickets trägt im Weiteren die alleinige Haftung über alle Bestellvorgänge, die über seinen Account abgewickelt werden. Er hat dafür zu sorgen, dass keine Unberechtigte Zugriff darauf haben. Insbesondere ist dies auch durch die Wahl eines geeigneten Passworts sicherzustellen.

  • Der Veranstalter lehnt jede Haftung für die ständige Verfügbarkeit des Angebots ab.

  • Die Tickets sind am Eingang in einem Zustand zu präsentieren, der eine maschinelle Lesbarkeit gewährleistet. Die Tickets sind insbesondere vor Schmutz und Nässe zu schützen. Eine Rücknahme oder Umtausch der Tickets ist ausgeschlossen.

  • Der Handel mit Tickets, mit dem Ziel, damit einen Erwerb zu erzielen, ist verboten. Gleiches gilt für das Fälschen bzw. Nachahmen von Tickets.

  • Die Tickets sind personalisiert und nicht übertragbar. Tickets dürfen nur vom Veranstalter übertragen werden.

 

DATENSCHUTZ
  • Die Verwendung der Personendaten ist in der Datenschutzerklärung geregelt. Die Datenschutzerklärung ist integraler und bindender Bestandteil dieser AGB.

 

SCHLUSSBESTIMMUNGEN / GERICHTSSTAND
  • Änderungen zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
    Nebenabreden werden, mit Ausnahme von allfällig bestehenden besonderen schriftlichen Vereinbarungen mit Standbetreibern und sonstigen Vertragspartnern, keine vorgenommen.

  • Der Veranstalter behält sich vor jederzeit Änderungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zu machen. Massgeblich sind jeweils die aktuell auf der Webseite des Veranstalters publizierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Inanspruchnahme der Leistungen bzw. dem Erwerb eines Tickets werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

  • Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als integrierender Bestandteil aller die BalkanBeats – Indeventuell betreffenden Verträge.

  • Als Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Streitigkeiten aus den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen wird Zürich vereinbart. Anwendbar ist schweizerisches Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG).

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